6 Millionen Menschen kommen jährlich auf die Wiesn, dass dabei unzählige Bierkrüge in Handtaschen verschwinden ist nicht verwunderlich. Doch der Bierkrugdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und hat ein Bußgeld zur Folge. Auch viele andere Dinge führen zu einem Bußgeld auf dem Oktoberfest wie z.B. das „Wildbiseln“ mit bis zu 1000 Euro. Wiesn-Frischling Simon hat das auch noch nicht gewusst, wie er in seinem Video „3 Dinge die auf der Wiesn Bußgeld kosten“ zeigt. Also Vorsicht auf der Wiesn, den ausführlichen Bußgeldkatalog findet ihr unter dem Video:
Weiterverkauf von Tischreservierungen | Stornierung der Reservierung durch die Wirte, aber auch ein Bußgeld bis 1000 Euro ist möglich |
Verkauf von gefälschten Gutscheinen/Reservierungen | Anzeige wegen Betrug und hohe Geldstrafe |
Weiterverkauf von Hotelübernachtungen | Bußgeld bis 1000 Euro |
Wohnungen ohne Erlaubnis untervermieten | Bußgeld bis 1000 Euro / Bußgeld bis zu 50000 Euro und Wohnungskündigung |
sich illegal als Taxi anbieten | Bußgeld bis 20000 Euro |
Wildbiseln | Verwarn- oder Bußgeld bis 1000 Euro, im Durchschnitt um die 100 Euro |
Öffentlicher Geschlechtsverkehr | abhängig vom Einkommen der Beteiligten;
Strafen um die 1000 Euro sind der Normalfall, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann verhängt werden |
sich in der Öffentlichkeit entblößen | Bußgeld bis zu 1000 Euro |
sich in der Öffentlichkeit prügeln | im Fall einer Anzeige kann es Geld- oder Freiheitsstrafe geben |
Beleidigungen aussprechen | bei einer Anzeige drohen Geld- oder Freiheitsstrafe |
Widerstand gegenüber der Polizei | eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder eine hohe Geldstrafe |
Gaffen, gegebenenfalls unterlassene Hilfestellung | Strafanzeige und individuelle Geld- oder sogar Freiheitsstrafe möglich |
Aufenthalt auf der Festwiese nach 1.30 Uhr nachts | zwischen 25-35 Euro |
Kinderwagen am Samstag, sowie jeden Tag nach 18.00 Uhr | 35 Euro |
Fahrräder am Zaun anketten | Keine Strafe, aber Fahrrad wird von der Stadt entfernt |
alkoholisiert Autofahren ab 0,3 Promille | Punkte, eine Geld- und Freiheitsstrafe und eventuell ein Fahrverbot |
alkoholisiert Autofahren 0,5-1,09 Promille | 2 Punkte, 500 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot |
alkoholisiert Autofahren ab 1,1 Promille | 3 Punkte, Freiheits- oder Geldstrafe ab 1500 Euro, ein Fahrverbot variiert ab drei Monaten |
alkoholisiert Fahrradfahren (schon ab 0,3 Promille bei auffälligem Verhalten) | 3 Punkte, Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts |
Radfahren ohne Licht | 20 Euro |
Handy auf dem Fahrrad benutzen | 15 Euro |
freihändig Radln | 5 Euro |
Falschparken | 15 Euro und wenn der Wagen abgeschleppt werden muss, werden die Kosten auf den Fahrzeughalter weiter gegeben. |
Schwarzfahren | 60 Euro |
auf dem Gleis laufen | Eingriff in den Schienenverkehr: Hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafe möglich, eventuell Schadensersatzforderungen |
ins Taxi speiben | Die Taxi-Reinigung kann bis zu 1500 Euro kosten, die Versicherung zahlt hier meist nicht. |
Leute belästigen | Bußgeld bis 1000 Euro |